Mitgliedschaft in der FBG Alfter

Mitgliedschaft

in der Forstbetriebsgemeinschaft Alfter

In rechtlicher Hinsicht und nach der Satzung ist die Forstbetriebsgemeinschaft ein wirtschaftlicher Verein im Sinne des § 22 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Einmal im Jahr findet eine Jahreshauptversammlung der Mitglieder statt, auf der durch den Vorstand Rechenschaft abgelegt wird. Ferner werden aktuelle forstliche Themen angesprochen und ggf. anstehende Wahlen durchgeführt.

Der Jahresbeitrag beträgt ab dem 01.01.2023:

Die o. g. Gebühren sind Nettobeträge. Die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % ist hinzuzurechnen. Die FBG Alfter ist seit dem 01.01.2021 gemäß § 2 UStG umsatzsteuerpflichtig.

Im Beitrag enthaltene Leistungen:

Unsere Leistungen im Detail