Unsere Partner

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Zusammenarbeit mit dem Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft

Die Durchführung dieser und noch weiterer in der Vereinssatzung genannten Aufgaben obliegt dem „Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft“
auf der Grundlage des mit der FBG abgeschlossenen sogenannten „Betriebsleitungs- und Beförsterungsvertrages“.
Das Forstamt berät unsere Mitglieder und führt auf Wunsch forstwirtschaftliche/waldbauliche Maßnahmen aus. 
In bestimmten Fällen können hierfür auch Staatszuschüsse gewährt werden.

Das Regionalforstamt ist in 27 Forstbetriebsbezirke aufgeteilt.
Für unseren Bereich sind die Forstbetriebsbezirke (FBB) Vorgebirge und Venne zuständig.

Der Forstbetriebsbezirk Vorgebirge

Für den Forstbetriebsbezirk Vorgebirge, zu dem der Privat- und Körperschaftswald der Gemeinde Alfter, der Stadt Bornheim und der Gemeinde Swisttal gehören, ist seit dem 01.08.2023 kommissarisch zuständig:

Der Forstbetriebsbezirk Venne

Für den Forstbetriebsbezirk Venne, zu dem der Privat- und Körperschaftswald der Kommunen der Städte Rheinbach und Meckenheim östlich der A61, der Gemeinde Wachtberg sowie der linksrheinische Teil der Bundesstadt Bonn gehören, ist seit dem 01.09.2023 kommissarisch zuständig:

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