Förderrichtlinie

Förderrichtlinie Privat- und Körperschaftswald veröffentlicht – Bewilligungen möglich

Förderrichtlinie

Die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald und Körperschaftswald (FöRL Privat- und Körperschaftswald) wurden im Ministerialblatt NRW veröffentlicht und auf der Plattform Waldbauernlotse eingestellt. Sie können hier abgerufen werden.
Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Ihren zuständigen Revierförstern Herrn Rasokat oder Herrn Gebert, die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie HIER

Das Forstministerium NRW teilt mit, dass der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen Förderanträge für die Maßnahme „Wiederbewaldungsprämie“ bewilligen kann.